FAQ - häufig gestellte Fragen

Sollten Sie einen Mangel in der Wohnung oder an unseren Wohngebäuden feststellen, wenden Sie sich bitte wegen allen Reparaturen an unseren Reparaturservice unter 04421-3006121 oder über unser Kontaktformular.

Wird bei Abschluss des Mietvertrages eine Kaution fällig?

Ja, die Kaution beträgt zwei Monatskaltmieten und wird bis zur Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten. Nach der ordnungsgemäßen Übergabe der Wohnung erhält der Mieter seine Kaution innerhalb einer angemessenen Zeit zurück.

Was bedeutet Kaltmiete?

Unter Kaltmiete versteht man die Grundmiete (Quadratmeterpreis).

Was bedeutet Nebenkosten?

Zu den Nebenkosten gehören die kalten Betriebskosten z.B. Kosten für die Straßenreinigung, Be- und Entwässerung, Müllabfuhr und den Schornsteinfeger. Unter warmen Betriebskosten sind Heizkosten und Warmwasserkosten zu verstehen. In den allermeisten Wohnungen vom Immovest WHV sind die Heizkosten in den Warmkosten enthalten. Elektrischer Strom und/oder Gas müssen vom Mieter selbst bei einem Anbieter der Wahl angemeldet werden.

An wen kann ich mich bei Fragen zur Nebenkostenabrechnung, Mängeln oder notwendigen Reparaturen wenden?

Sollten Sie einen Mangel in der Wohnung oder an unseren Wohngebäuden feststellen, wenden Sie sich bitte wegen allen Reparaturen an unseren Reparaturservice unter 04421 - 300 61 21 oder über unser Kontaktformular.

Was ist ein Notfall?

In diesen Situationen informieren Sie uns bitte umgehend:

  • Wasser- und/oder Brandschaden,
  • Wasseraustritt/Rohrbruch
  • Massive Sanitärverstopfung
  • Totalausfall der Heizung im Winter
  • Stromausfall
  • Schwerer Sturmschaden
  • Einbruch
  • Beschädigung der Schließanlage

Bitte gehen Sie sorgsam mit den Notrufnummern um!

Darf ich Haustiere halten?

Die Haltung von wenigen Kleintieren (z.B. Hamster oder Meerschweinchen) ist ohne Genehmigung des Vermieters möglich. Bei der Haltung von Katze, Hund oder exotischen Tierarten bitten wir um Rücksprache. Wir prüfen dann gerne, ob in Ihrer Wunschwohnung die Haltung möglich ist.

Was darf in Treppenhäusern abgestellt werden?

Hausflure und Treppenhäuser sind Flucht- und Rettungswege, die frei bleiben müssen, um den Einsatz von Sanitätern, Notärzten oder der Feuerwehr nicht unnötig zu erschweren.
Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle dürfen im Treppenhaus nur vorübergehend abgestellt werden. Gegenstände wie Schirmständer, Fahrräder, Sportgeräte Schuhe und Möbel dürfen weder vorübergehend noch dauerhaft im Treppenhaus abgestellt werden.

Welche Versicherungen sollte ich als Mieter abschließen?

  • Eine Privathaftpflichtversicherung: Diese schützt Sie und Ihre Familie vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
  • Eine Hausratversicherung: Diese versichert alle Gegenstände in Ihrer Wohnung, die Ihnen am Herzen liegen. Zum Beispiel im Fall von Einbruch, Leitungswasserschäden (z.B. ausgelaufene Waschmaschine), Feuer, Sturm und Hagel.

Was soll ich tun, wenn etwas repariert werden muss?

Laut unserem Mietvertrag tragen Sie die Kosten für Kleinreparaturen (bis 100 Euro) selbst. Gerne unterstützen wir Sie durch unsere Handwerker.
Bei größeren Schäden bitten wir um eine kurzfristige Benachrichtigung. Unsere Eigenverwaltung kümmert sich dann darum, dass die Probleme in einem angemessenen Zeitraum professionell behoben werden.

Mein Rauchwarnmelder piept ohne Rauchentwicklung – was soll ich tun?

Bitte informieren Sie uns umgehend, da entweder die Batterie oder das Gerät ausgetauscht werden müssen. Durch das Drücken der Taste wird das Signal kurzfristig unterdrückt, nach mehrmaligem Drücken für ca. 10 Stunden. Die Rauchwarnmelder wurden dem Gesetz entsprechend durch Fachfirmen montiert. Sie dürfen nicht von ihrem ursprünglichen Ort entfernt oder durch andere z.B. im Baumarkt gekaufte Melder ausgetauscht werden.

Was muss ich beachten, wenn ich meine Wohnung kündigen möchte?

  • Die Kündigung muss schriftlich in Papierform bei uns eingehen.
  • Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen oder bei uns erfragen. In den meisten Fällen beträgt diese Frist drei Monate. Entscheidend hierbei ist das Eingangsdatum der Kündigung.
  • Nachdem wir Ihre Kündigung erhalten haben, bekommen Sie eine Bestätigung.
  • Bezüglich einem möglichen früheren Vertragsende oder dem Stellen eines Nachmieters versuchen wir - im Rahmen unserer Möglichkeiten - eine für beide Seiten zufriedenstellende Einigung zu finden.